Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen Klagehäufung
BGH, Urteil vom 04.07.1997 - Aktenzeichen V ZR 48/96
DRsp Nr. 1997/7169
Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen Klagehäufung
»a) Hat das Berufungsgericht eine Verschuldenshaftung für Vertiefungsschäden fehlerhaft bejaht, so ist die Entscheidung nur dann aufzuheben, wenn nach dem von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben ist.b) Verlangt der Kläger Ersatz der ihm durch eine Vertiefung des Nachbargrundstücks entstandenen Schäden, so kann eine alternative Klagehäufung vorliegen.«