BGH - 18.09.1997 (VII ZR 242/96)
I. Die Klägerin verlangt vom Beklagten restlichen Werklohn in Höhe von 191.58O,65 DM aus einem Generalunternehmervertrag vom 17. Januar 1992. Der Beklagte hat die Aufrechnung mit mehreren Gegenforderungen erklärt, die [...]