BGH - Beschluß vom 25.09.1997
IX ZR 12/97
Normen:
BGB §§ 280, 306 ;
Vorinstanzen:
OLG München, vom 28.10.1996

BGH - Beschluß vom 25.09.1997 (IX ZR 12/97) - DRsp Nr. 1997/9686

BGH, Beschluß vom 25.09.1997 - Aktenzeichen IX ZR 12/97

DRsp Nr. 1997/9686

Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung eines Grundstückskaufvertrages infolge einer durch Gemeinderatsbeschluß abgelehnten Änderung eines Bebauungsplans

Normenkette:

BGB §§ 280, 306 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg.

Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, daß der Vertrag vom 13. Januar 1972 weder nach § 306 BGB nichtig noch dessen Erfüllung der Übergeberin von Anfang an unmöglich war.