Die Klägerin, eine Ingenieurgesellschaft, verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldner Honorar für erbrachte und nicht erbrachte Planungsleistungen. Die Beklagten sind der Ansicht, daß sie nicht Schuldner der Honorarforderung seien. Außerdem beanstanden sie die Berechnung des Honorars für die nicht erbrachten Leistungen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|