Die Klägerin verlangt die Beseitigung verschiedener Mängel, hilfsweise Schadensersatz. Sie betreibt neben einem Kfz-Handel eine Werkstatt- und Autowaschanlage, zu der unter anderem auch eine Waschhalle sowie eine Dampfstrahlhalle gehören. Die Beklagte hat in den Keller des Geschäftsgebäudes der Klägerin eine Abwasser-Aufbereitungsanlage und eine Abwasser-Kreislaufanlage geliefert und montiert. Die Waschhalle, aus der das von der Kreislaufanlage aufzubereitende Abwasser kommt, befindet sich neben dem Gebäude auf demselben Grundstück. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren nur noch wegen Rostschäden an der Unterseite der Kreislaufanlage.
Das Landgericht hat die Klage wegen Verjährung abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr überwiegend stattgegeben. Dagegen wendet sich die zugelassene Revision der Beklagten.
Die Revision ist begründet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|