Die Klägerin verlangt von der Beklagten restliche Vergütung aus zwei Verträgen in Höhe von insgesamt 86.940 DM nebst Zinsen.
Die Beklagte, die einen Teil des kommunalen Wohnungsbestandes in Eigentumswohnungen umwandeln und an die Mieter veräußern wollte, schloß im Juni 1993 mit der Klägerin zwei Verträge über "Grundstücksteilung zum Zwecke der Errichtung und zum Verkauf von Wohnungseigentum", die jeweils ein Objekt der Beklagten zum Gegenstand hatten. Der Auftrag der Klägerin ist in beiden Verträgen wie folgt umschrieben:
"Auftraggeber:
(Beklagte)
beauftragt die J. Vermittlungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Klägerin) mit der Aufteilung des Objektes:
...
bestehend aus Hof- und Gebäudefläche zum Zwecke der Einrichtung von Wohnungseigentum.
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