Die Klägerin, ein Großunternehmen der chemischen Industrie, ist Eigentümerin einer am R. errichteten Tankerbrücke mit sechs 1966 gesetzten Dalben. Im Juni 1991 wurde der oberstromseitig stehende Dalben Nr. 2 durch einen Koppelverband der Beklagten angefahren und beschädigt. Die Parteien streiten um die Höhe der der Klägerin daraus zustehenden Entschädigung.
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