I.
1. Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 1 aus Bauvertrag und den Beklagten zu 2 aus Architektenvertrag gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz in Höhe von 50.000 DM in Anspruch. Ferner begehrt sie die Feststellung zu weiterer Schadensersatzpflicht.
Das Landgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Es hat die Beklagten unter Berücksichtigung einer hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung zur Zahlung von 15.619,61 DM verurteilt sowie die von der Klägerin begehrte Feststellung in eingeschränktem Umfang getroffen. Mit ihrer Berufung hat die Klägerin ihren Zahlungsantrag unter näherer Aufteilung des geltend gemachten Schadens weiterverfolgt; ferner hat sie uneingeschränkte Feststellung zu weiterer Schadensersatzpflicht begehrt. Die Beklagten ihrerseits haben mit ihren Rechtsmitteln vollständige Klageabweisung beantragt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|