Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des Bareinbehalts
BGH, Urteil vom 03.07.1997 - Aktenzeichen VII ZR 115/95
DRsp Nr. 1997/6928
Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des Bareinbehalts
»a) Bei dem Austauschrecht nach § 17VOB/B handelt es sich um ein vertragliches Gestaltungsrecht des Auftragnehmers, mit dem er die Art der Sicherheitsgewährung in dem vorgegebenen Rahmen zu bestimmen und zu verändern berechtigt ist. b) Das Austauschrecht schließt es aus, daß der Auftraggeber eine ordnungsgemäß ersetzte Sicherheit behält. c) Die Gestellung einer Bürgschaft als Austauschsicherheit ist dahin auszulegen, daß sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung eines Bareinbehalts alsbald nachkommen. d) Verweigert der Auftraggeber vertragswidrig die als baldige Barauszahlung, so tritt die auflösende Bedingung für die Gestellung der Bürgschaft ein.«