VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 25.10.1999
8 S 593/99
Normen:
BauGB § 154 ;
Fundstellen:
ZfBR 2000, 431 (Ls)

Ausgleichsbeitrag in der städtebaulichen Sanierung)

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1999 - Aktenzeichen 8 S 593/99

DRsp Nr. 2000/8619

Ausgleichsbeitrag in der städtebaulichen Sanierung)

»1. Bei der Höhe eines Ausgleichsbetrags gem. § 154 BauGB können Nachbargebäude, die bereits vor der Sanierung bestanden haben, grundsätzlich nicht als die Wertsteigerung wieder kompensierende Minderung behandelt werden. 2. Wertfaktoren, die nicht dem Grundstück immanent sind, sondern nur auf einer gegenwärtigen Praxis de Vermieters beruhen (Belegung eines Wohngebäudes mit schwer unterzubringenden Mietern), sind bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags nicht zu berücksichtigen.«

Normenkette:

BauGB § 154 ;
Fundstellen
ZfBR 2000, 431 (Ls)