Auskunftsanspruch des Vertragspartners über den Inhalt der Vertragsurkunde
BGH, vom 28.04.1992 - Aktenzeichen XI ZR 193/91
DRsp Nr. 1992/374
Auskunftsanspruch des Vertragspartners über den Inhalt der Vertragsurkunde
»Der Berechtigte, der wegen des Verlustes seiner Vertragsurkunde über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, kann nach Treu und Glauben vom Verpflichteten Auskunft über den Vertragsinhalt und Einsicht in dessen Vertragsunterlagen verlangen. Dieses Recht beschränkt sich nicht auf den Fall, daß dem Berechtigten das Vertragsexemplar ohne sein Verschulden abhanden gekommen ist.«