VG Freiburg - Urteil vom 04.12.2019
NC 9 K 3780/19
Normen:
VergabeVO Stiftung § 6; VergabeVO Stiftung § 23; LVwVfG BW § 40; VwGO § 114; LHG BW § 58; GG Art. 3 Abs. 1;

Ausländerquote; Zulassung innerhalb der Ausländerquote; Ermessensentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlkriterien; Studienplatz; Pharmazie; Hochschulzugangsberechtigung; Pflichtgemäßes Ermessen

VG Freiburg, Urteil vom 04.12.2019 - Aktenzeichen NC 9 K 3780/19

DRsp Nr. 2020/3037

Ausländerquote; Zulassung innerhalb der Ausländerquote; Ermessensentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlkriterien; Studienplatz; Pharmazie; Hochschulzugangsberechtigung; Pflichtgemäßes Ermessen

Zum Auswahlermessen einer Hochschule im Rahmen der Auswahl von ausländischen Studierenden innerhalb der Ausländerquote (rechtmäßig gewählte Auswahlkriterien, ermessensfehlerfreie Gewichtung der Auswahlkriterien, Zweck der Ermächtigung, Ermessensgrenze). Die von der Hochschule zusätzlich gewählten Auswahlkriterien (Studierfähigkeitstest, deutsche Sprachkenntnisse, vorhandene Studien-, Berufs- und Praktikumserfahrung, Aussagekraft des Motivationsschreibens) sind für eine ermessensfehlerfreie Auswahl geeignet und sachgerecht.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.

Normenkette:

VergabeVO Stiftung § 6; VergabeVO Stiftung § 23; LVwVfG BW § 40; VwGO § 114; LHG BW § 58; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Pharmazie (Staatsexamen) zum Wintersemester 2019/2020 innerhalb der Ausländerquote bzw. eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten.