Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 11. August 2010 wird unter gleichzeitiger Aufhebung des Teilversäumnisurteils des Landgerichts Potsdam vom 17. Februar 2010 zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Kläger nehmen die Beklagten im Zusammenhang mit dem Ein- und Wiederausbau von Heizkörpern und Vorwandelementen in Bezug auf ein Bauvorhaben ...str. 16 a in T... unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten auf Zahlung von 5.297,76 € in Anspruch.
Am 02.12.2005 schlossen die Kläger mit der B... GmbH & Co. KG (im Folgenden: B...) einen Bauvertrag über die Errichtung eines Eigenheimes in der ...straße 16 a in T....
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