ArbG Ludwigshafen, vom 24.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 765/11
Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Bindung an gewerkschaftliche Zustimmung; Anspruch auf vollen Lohnausgleich bei unwirksamer Betriebsvereinbarung zur entgeltfreien Mehrarbeit
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 460/12
DRsp Nr. 2013/6764
Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Bindung an gewerkschaftliche Zustimmung; Anspruch auf vollen Lohnausgleich bei unwirksamer Betriebsvereinbarung zur entgeltfreien Mehrarbeit
1. Betriebsvereinbarungen sind wegen des Normcharakters wie Gesetze auszulegen; auszugehen ist vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn.2. Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung hat sich im Übrigen daran zu orientieren, ob ihr Ergebnis in sich verständlich und umsetzbar ist; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt.
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