BVerwG - Beschluss vom 05.02.2007
4 BN 4.07
Normen:
BauGB § 1 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 30.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 D 68/06

Auslegung einer im Zusammenhang mit der Veränderungssperre gefassten gemeindlichen Beschlusses; Zulässigkeit der eines Abwägungsvorbehalts für das Bebauungsplanverfahrens

BVerwG, Beschluss vom 05.02.2007 - Aktenzeichen 4 BN 4.07

DRsp Nr. 2007/4947

Auslegung einer im Zusammenhang mit der Veränderungssperre gefassten gemeindlichen Beschlusses; Zulässigkeit der eines Abwägungsvorbehalts für das Bebauungsplanverfahrens

1. Der Plangeber darf sich vorbehalten, im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans weiter zu prüfen, ob der Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Höhe von nicht mehr als 100 m im Plangebiet wirtschaftlich möglich wäre, und das Ergebnis dieser Prüfung im Rahmen der Abwägung mit dem ihm zukommenden Gewicht zu berücksichtigen. 2. Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO lässt sich nicht dadurch begründen, dass der Akteninhalt in Abweichung von der gerichtlichen Entscheidung gedeutet wird.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.