Die Parteien streiten um eine Resthonorarforderung der Kläger aus einem Architektenvertrag.
Als Trägerin der Bundesforschungsanstalt für Holz- und Forstwirtschaft in H-L beauftragte die Beklagte durch Vertrag vom 8./16. Dezember 1986 (Anl. B 3 a) zunächst den Architekten W...... mit der Durchführung von Architektenleistungen bezüglich der Generalsanierung des auf dem Gelände der Forschungsanstalt befindlichen Gewächshauses. Nachdem die Zusammenarbeit der Beklagten mit dem Architekten W...... vorzeitig beendet worden war, schlossen die Parteien am 16. März 1989 den als Anlage K 1 vorgelegten Vertrag, durch den die Kläger es übernahmen, wesentliche Teile der Grundleistungen aus den Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis 8 (Objektüberwachung) des § bezüglich der Generalsanierung des Gewächshauses zu erbringen.
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