BGH - Urteil vom 25.09.1986
II ZR 272/85
Normen:
BGB § 705, § 505, § 511 ;
Fundstellen:
BB 1987, 84
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 1
BGHR BGB § 506 Geschäftsgrundlage 1
BGHR BGB § 705 Aktienpool 1
DB 1987, 157
DRsp I(130)259e-f
MDR 1987, 293
NJW 1987, 890
WM 1987, 10
ZfBR 1989, 185
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart,
LG Stuttgart,

Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; Auswirkung von Willensmängeln bei Ausübung des Vorkaufsrechts

BGH, Urteil vom 25.09.1986 - Aktenzeichen II ZR 272/85

DRsp Nr. 1992/3562

Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; Auswirkung von Willensmängeln bei Ausübung des Vorkaufsrechts

»a) Zur Auslegung des in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts mit der Klausel, daß sich das Vorkaufsrecht nicht auf einen Verkauf erstreckt, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt. b) Zur Frage, wann Willensmängel, die zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages führen, zugleich bewirken, daß auch der Vertrag zwischen Vorkaufsverpflichteten und -berechtigten unwirksam ist.«

Normenkette:

BGB § 705, § 505, § 511 ;

Tatbestand: