Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; Auswirkung von Willensmängeln bei Ausübung des Vorkaufsrechts
BGH, Urteil vom 25.09.1986 - Aktenzeichen II ZR 272/85
DRsp Nr. 1992/3562
Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; Auswirkung von Willensmängeln bei Ausübung des Vorkaufsrechts
»a) Zur Auslegung des in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts mit der Klausel, daß sich das Vorkaufsrecht nicht auf einen Verkauf erstreckt, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt.b) Zur Frage, wann Willensmängel, die zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages führen, zugleich bewirken, daß auch der Vertrag zwischen Vorkaufsverpflichteten und -berechtigten unwirksam ist.«