VG Hamburg, vom 16.02.1971 - Vorinstanzaktenzeichen II 732/70
OVG Hamburg, vom 16.03.1972 - Vorinstanzaktenzeichen II 14/71
Auslegung von Bebauungsplänen; Außenbereichsvorhaben; Sicherung der Erschließung
BVerwG, Urteil vom 14.03.1975 - Aktenzeichen IV C 44.72
DRsp Nr. 2009/19385
Auslegung von Bebauungsplänen; Außenbereichsvorhaben; Sicherung der Erschließung
1. Das aus dem Rechtsstaatsgrundsatz folgende Abwägungsgebot wird nicht dadurch verletzt, daß dem Erlaß eines Planes (hier: nach § 1 BauRglV) - entsprechend dem dafür geltenden Verfahrensrecht - eine förmliche Auslegung nicht vorangegangen ist.2. Die eigentumskräftige Verfestigung des Anspruchs auf die Gestattung einer bestimmten Bebauung kann nicht eintreten, solange die erforderliche Erschließung nicht vorhanden oder doch gesichert ist (im Anschluß an das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111).