Die Klägerin hat für den Neubau der beklagten Rundfunkanstalt in größerem Umfang Ausbauarbeiten ausgeführt. Den vertraglichen Vereinbarungen liegt u.a. die VOB/B zugrunde. Die Vergabe der Leistungen war nach der VOB/A ausgeschrieben.
Im vorliegenden Rechtsstreit geht es jetzt nur noch um die von der Klägerin berechneten Kosten für Einsatzelemente und um Zusatzvergütungen für "Sonderfarben".
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|