BGH - Urteil vom 28.10.1993 (VII ZR 256/92)
Die Beklagte baute für die Klägerin ein 1985/86 fertiggestelltes Reihenmittelhaus. Da das geplante, nach Norden angrenzende Reihenhaus zunächst nicht errichtet wurde, erwirkte die Klägerin Anfang 1988 ein Urteil, [...]