Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des Sanierungsvorteils
BGH, vom 13.07.1993 - Aktenzeichen III ZR 86/92
DRsp Nr. 1996/13798
Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des Sanierungsvorteils
Verträge oder Zusagen, mit denen die Gemeinde einen Grundstücksverkauf ohne Berücksichtigung des Sanierungsvorteils verspricht, sind nichtig. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines Erfüllungsschadens. Auch bei der Bemessung einer Enteignungsentschädigung werden Werterhöhungen durch Aussicht auf Sanierung nur berücksichtigt, wenn sie auf eigenen Aufwendungen beruhen (anders als bei der Umlegung, vgl. BGHZ 72, 51 = NJW 1978, 1890).