Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten
BGH, Urteil vom 13.07.1993 - Aktenzeichen III ZR 22/92
DRsp Nr. 1993/2496
Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten
»Eine Baugenehmigung, die sich wegen späterer Aufdeckung des im Baugrundstück verborgenen Gefahrenpotentials ("Altlasten") als rechtswidrige Maßnahme im Sinne des § 39 Abs. 1 Buchst. b des Ordnungsbehördengesetzes von Nordrhein-Westfalen darstellt, begründet keine Ersatzpflicht nach diesem Gesetz, wenn die Baugenehmigungsbehörde trotz sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung die für Leben und Gesundheit künftiger Bewohner drohende Gefahr nicht erkennen konnte.«
Normenkette:
NWOBG § 39 Abs. 1 lit. b;
Tatbestand:
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