I. Die Klägerin ist seit Sommer 1992 als Rechtsanwältin zugelassen; sie hat die Ausbildung als Diplom-Juristin absolviert.
Sie verlangt von der Beklagten Schadensersatz für Bauschäden an dem von ihr im Jahre 1990 erworbenen Haus. Die Beklagte ist Rechtsnachfolgerin des ehemaligen HO-Kreisbetriebes Z., der im Jahre 1969 Umbaumaßnahmen an dem Haus durchgeführt hat. Im Jahre 1991 stellte die Klägerin schwere Schäden an der östlichen Giebelwand des Hauses fest. Sie ist der Ansicht, daß die Beklagte ihr als Rechtsnachfolgerin für den Schaden, den ihre Rechtsvorgängerin verursacht habe, hafte.
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