Im Zusammenhang mit der Verlegung der B 6 in B. mußten über der Bahnstrecke von B. nach O. Brückenbauarbeiten ausgeführt werden. Den Zuschlag für diese Arbeiten erhielt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), an der die O. KG beteiligt war.
Zur Vorbereitung der Brückenarbeiten war im April/Mai 1984 ein Leergerüst über den Gleisen errichtet worden. Dabei hatten Mitarbeiter der ARGE mit der Deutschen Bundesbahn und dem Amt für Straßen- und Brückenbau Absprachen über die Abschaltung der stromführenden Oberleitungen getroffen. Nach Abschluß der Brückenarbeiten sollte das Gerüst im August/September 1984 wieder abgebaut werden. In der Nacht vom 25./26. August 1984 fiel bei diesen Arbeiten eine Holzbohle von dem Baugerüst auf die etwa fünf Meter entfernt verlaufende Speiseleitung. Zu dieser Zeit war lediglich die stromführende Fahrleitung abgeschaltet. Der Polier der O. KG wies den Arbeiter J. an, die Bohle zu entfernen. Als dieser sich der unter Strom stehenden Speiseleitung näherte, sprang ein Funke über und verletzte J. schwer.
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