Die Klägerin macht einen Mehrvergütungsanspruch wegen Massenüberschreitung bei der Lieferung von Betonstahl geltend. Die Beklagten führten in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für ihren Nebenintervenienten, das Land H., die Rohbauarbeiten für den Neubau der Chirurgischen Klinik in G. aus.
Aufgrund schriftlichen Verhandlungsprotokolls vom 14. Januar 1988 wurde der Klägerin mit Schreiben vom selben Tag u.a. der Auftrag zur Lieferung und Verlegung von Betonstahl erteilt, den die Klägerin mit Schreiben vom 28. Januar 1988 annahm.
In dem Schreiben vom 14. Januar 1988 heißt es:
"Vertragsbestandteil sind dieses Zuschlagsschreiben, das Verhandlungsprotokoll über die getroffenen Vereinbarungen und die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen zur
Das Verhandlungsprotokoll vom 14. Januar 1988 enthält folgende Regelungen:
"...
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