Die Klägerin verlangt von der Beklagten Mängelbeseitigung und Schadensersatz. Die Parteien sind Rechtsnachfolger von volkseigenen Kombinaten in der früheren DDR. Rechtsvorgängerin der Klägerin, einer GmbH, ist der VEB Wohnungsund Gesellschaftsbau Kombinat Frankfurt/Oder (WGK). Die Beklagte, ursprünglich eine Aktiengesellschaft, die in eine GmbH umgewandelt wurde, ist Rechtsnachfolgerin des VE Landbaukombinats Frankfurt/Oder (LBK).
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