Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 2019 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum vom 21. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittel.
Die Parteien stehen beim Vertrieb von Taschenmessern im Wege des Onlinehandels miteinander in Wettbewerb.
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