VG Karlsruhe, vom 03.09.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 204/80
Ausprägung des Rücksichtnahmegebots im Zusammenhang mit Belichtungsverhältnissen
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.09.1980 - Aktenzeichen 3 S 1799/80
DRsp Nr. 2009/19109
Ausprägung des Rücksichtnahmegebots im Zusammenhang mit Belichtungsverhältnissen
Im Zusammenhang mit dem objektiv-rechtlichen Gebot der Rücksichtnahme kann davon ausgegangen werden, daß ein Bauvorhaben einem Nachbarn in bezug auf die Belichtungsverhältnisse auf seinem Grundstück dann zuzumuten ist, wenn es einen Lichteinfallswinkel von mindestens 45 Grad einhält (in Anlehnung an § 8 Abs. 6 LBO).