VG Freiburg, vom 04.07.1980 - Vorinstanzaktenzeichen VII 258/79
Ausprägung des Rücksichtnahmegebots im Zusammenhang mit Belichtungsverhältnissen
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.1980 - Aktenzeichen 3 S 1611/80
DRsp Nr. 2009/19111
Ausprägung des Rücksichtnahmegebots im Zusammenhang mit Belichtungsverhältnissen
Zur Frage, ob ein in hängigem Gelände zu errichtender Anbau an ein Wohnhaus, der den erforderlichen seitlichen Grenzabstand von 3 m einhält, das Gebot der Rücksichtnahme verletzt, wenn das betroffene Nachbargebäude seinerseits nur einen seitlichen Grenzabstand von ca 2 m einhält und der genehmigte Anbau zur Folge hat, daß der Lichteinfallswinkel von 45 Grad (§ 8 Abs. 6 LBO) für Wohnräume im Untergeschoß und Erdgeschoß des Nachbargebäudes unterschritten wird.