Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 20. Dezember 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 1. März 2022 wird auf Kosten der Beklagten zu 10 und 11 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 3.800,62 €.
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