BVerwG - Urteil vom 15.03.1967
IV C 205.65
Normen:
BBauG § 35;
Fundstellen:
BVerwGE 26, 287
BRS 18 Nr. 49
BRS 18 Nr. 115
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 37
DVBl 1968, 41
NJW 1967, 1385
VerwRspr 19, 317
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen,

Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen Belangen bei Vorhaben im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 15.03.1967 - Aktenzeichen IV C 205.65

DRsp Nr. 1996/25750

Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen Belangen bei Vorhaben im Außenbereich

Über den Inhalt und die Grenzen der Aussagekraft der von den Gemeinden rechtsgültig geschaffenen Flächennutzungspläne für die Ermittlung gegen Bauvorhaben im Außenbereich stehender öffentlicher Belange: In den Flächennutzungsplänen der Gemeinden enthaltene genügend konkretisierte planerische Vorstellungen über Beschränkung des Inhalts und Umfangs der Bebauung im Außenbereich äußern ihre Aussagekraft bei der Ermittlung von öffentlichen Belangen im Sinne von § 35 BBauG bei der Entscheidung über Einzelvorhaben grundsätzlich insoweit, als a) die örtliche Gegebenheiten (natürliche Beschaffenheit des Geländes, soziale Struktur usw.) nicht von vornherein der Verwirklichung dieser planerischen Vorstellungen entgegenstehen oder b) die Entwicklung des Baugeschehens nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans unter Förderung oder Duldung durch die Baugenehmigungsbehörde oder Gemeinde dessen Darstellungen in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichem Maße zuwiderläuft, daß die Verwirklichung der ihnen zugrunde liegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt. ist.

Normenkette:

BBauG § 35;

Gründe:

I.