BVerwG - Urteil vom 11.04.2013
4 CN 2.12
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; ROG § 12 Abs. 3 S. 2; ROG § 28 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1;
Fundstellen:
BauR 2013, 1396
BauR 2013, 2066
DÖV 2013, 821
NVwZ 2013, 1017
ZfBR 2013, 569
Vorinstanzen:
OVG Sachsen, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 17/09

Ausscheiden von harten und weichen Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) ein Träger der Regionalplanung bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen; Berücksichtigung der Nachteile einer Planung für Planunterworfene sowie der Tatsache und der mögliche Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen im Rahmen der Abwägung

BVerwG, Urteil vom 11.04.2013 - Aktenzeichen 4 CN 2.12

DRsp Nr. 2013/15663

Ausscheiden von "harten" und "weichen" Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) ein Träger der Regionalplanung bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen; Berücksichtigung der Nachteile einer Planung für Planunterworfene sowie der Tatsache und der mögliche Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen im Rahmen der Abwägung

Scheidet ein Träger der Regionalplanung bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen "harte" und "weiche" Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) aus, muss er sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren. Die Nachteile einer Planung für Planunterworfene sowie die Tatsache und der mögliche Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Entschädigungsansprüche nach dem Planungsschadensrecht scheiden aus, wenn mit einer Konzentrationsflächenplanung Vorrang- und Eignungsgebiete (hier: für die Windenergienutzung) aus einem früheren Regionsplan nicht "weggeplant" werden (wie Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 -BVerwGE 122, 364 <369 f.>).

Tenor