OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.07.2018
Verg 24/18
Normen:
GWB § 122; VOB/A-EG § 16b;
Fundstellen:
ZfBR 2019, 292

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung von Baumaßnahmen wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Aktenzeichen Verg 24/18

DRsp Nr. 2018/12675

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung von Baumaßnahmen wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Ausschluss eines Angebots darf nicht darauf gestützt werden, dass ein Bieter den in der Ausschreibung geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreicht, da sich insoweit Vorgaben und beizubringende Nachweise der Auftragsbekanntmachung nicht entnehmen lassen.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Kammer in Köln, vom 20. März 2018 (VK K 61/17 - B) aufgehoben.

Dem Antragsgegner wird untersagt, im Vergabeverfahren "BLB K / Universität Bonn, Poppelsdorfer Schloss / Dachdecker- und Klempnerarbeiten / VNr. 025-17-00627" einen Zuschlag zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer tragen der Antragsgegner und die Beigeladene als Gesamtschuldner. Die in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen des Antragstellers und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer ist für den Antragsteller notwendig gewesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 140.000 Euro festgesetzt.