OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.11.2011
VII-Verg 60/11
Normen:
VOB/A § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. g;
Vorinstanzen:
Vergabekammer des Bundes, vom 14.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen VK 1-54/11

Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Qualifizierung von Nachunternehmern und wegen vorsätzlich unzutreffender Angaben hinsichtlich eines Insolvenzverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Aktenzeichen VII-Verg 60/11

DRsp Nr. 2011/21175

Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Qualifizierung von Nachunternehmern und wegen vorsätzlich unzutreffender Angaben hinsichtlich eines Insolvenzverfahrens

Hat ein Bieter unrichtige Angaben in Bezug auf ein Insolvenzverfahren gemacht und erfüllt überdies einer seiner Nachunternehmer eine zulässigerweise gestellte Mindestanforderung hinsichtlich der Dauer der Marktpräsenz nicht, so ist das Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Antragstellerin der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Juni 2011 (VK 1-54/11) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.

Der Antragstellerin werden die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens sowie die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in beiden Instanzen zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen Aufwendungen und Kosten auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.450.000 Euro

Normenkette:

VOB/A § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. g;

Gründe