OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.01.2018
VII-Verg 39/17
Normen:
GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4;

Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2018 - Aktenzeichen VII-Verg 39/17

DRsp Nr. 2018/2097

Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

1. Die Ausschließung eines Bieters gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen setzt eine aufgrund objektiver Tatsachen gegebene hohe Wahrscheinlichkeit eines Kartellverstoßes voraus. 2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft führt nicht zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs, wenn zwar eines von zwei Unternehmen zur Durchführung des Auftrags in der Lage ist, das andere aber nicht.

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31.07.2017 (VK 2 - 68/17) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Hiervon ausgenommen sind die der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, welche die Antragstellerin zu tragen hat.

Normenkette:

GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

I.

1. 2. 1. 2.