KG - Beschluss vom 26.09.2014
Verg 5/14
Normen:
GWB § 121 Abs. 1; VOL/A § 19 Abs. 5;

Ausschließung eines Bieters wegen fehlender Gesetzestreue

KG, Beschluss vom 26.09.2014 - Aktenzeichen Verg 5/14

DRsp Nr. 2014/17602

Ausschließung eines Bieters wegen fehlender Gesetzestreue

Zu öffentlichen Vergaben, bei denen die Ausschreibung das Erfordernis der Tariftreue enthält.

Zwar kann ein Bieter als nicht gesetzestreu i.S. von § 97 Abs. 4 S. 1 GWB bzw. als ungeeignet i.S. des § 19 Abs. 5 VOL/A anzusehen sein, wenn anzunehmen ist, dass er seine Mitarbeiter nicht in einer Höhe entlohnen wird, die gemäß allgemein verbindlich erklärter Tarifverträge zu zahlen wäre. Hiervon kann jedoch nicht allein deshalb ausgegangen werden, weil der Bieter im Rahmen des Angebots erklärt hat, es finde für die Entlohnung des Personals "kein Tarifvertrag Anwendung". Denn der Umstand, dass der Bieter glaubt, auf seinen Betrieb sei kein Tarifvertrag anwendbar, schließt weder logisch aus, dass die Mitarbeiter tarifgemäß oder gar übertariflich bezahlt werden, noch ist dieser Umstand ein zwingendes Indiz dafür, dass der Bieter untertariflich zahlen würde.

1. Die Anträge zu 3. und 4. aus dem Schriftsatz des Antragsgegners vom 9. September 2014 - gerichtet auf Gestattung der uneingeschränkten sowie hilfsweise befristeten Zuschlagserteilung - werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

3. Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf bis zu 110.000,00 EUR festgesetzt.