OLG Karlsruhe - Urteil vom 25.06.2001
9 U 203/00
Normen:
VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 109
OLGReport-Karlsruhe 2001, 377

Ausschluss des Bieters - Fehler des Angebots - fehlende Leistungsfähigkeit - Unzuverlässigkeit

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2001 - Aktenzeichen 9 U 203/00

DRsp Nr. 2001/11389

Ausschluss des Bieters - Fehler des Angebots - fehlende Leistungsfähigkeit - Unzuverlässigkeit

»Zum Ausschluss eines Bieters bei einer öffentlichen Ausschreibung wegen Fehler des Angebots, fehlender Leistungsfähigkeit und Unzuverlässigkeit.«

Normenkette:

VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, ein Unternehmen für Tiefbau beansprucht von der beklagten Stadt Schadensersatz mit der Behauptung, diese habe ihr pflichtwidrig nach einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag nicht erteilt.