BGH - Urteil vom 08.09.1998
X ZR 85/97
Normen:
VOB/A § 9 Nr. 2 § 21 Nr. 1 Abs. 2 § 23 Nr. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ;
Fundstellen:
BB 1998, 2391
BGHR VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 Angebote 1
BGHR VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b Ausschluß 1
BGHR VOB/A § 9 Nr. 2 Wagnis 1
BauR 1998, 1249
DB 1998, 2365
DRsp I(138)847-1e
DVBl 1999, 56
DÖV 1999, 38
MDR 1998, 1407
NJW 1998, 3634
WM 1998, 2393
ZfBR 1999, 17
Vorinstanzen:
OLG Celle,
LG Lüneburg,

Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - Aktenzeichen X ZR 85/97

DRsp Nr. 1998/18715

Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

»a) § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A ist eine zwingende Vorschrift. Sie dient dem Schutz des korrekten Wettbewerbs, vor allem der redlichen Mitbieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden. b) Dem Auftragnehmer wird ein ungewöhnliches Wagnis noch nicht ohne weiteres dadurch aufgebürdet, daß die im Rahmen seines Auftrages entgeltlich anzubietenden Gerüste zugleich auch für Folgearbeiten anderer Auftragnehmer vorgehalten werden sollen.«

Normenkette:

VOB/A § 9 Nr. 2 § 21 Nr. 1 Abs. 2 § 23 Nr. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ;

Tatbestand:

I. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte bei der Ausschreibung von Bauleistungen schuldhaft ihre Pflichten verletzt hat und deshalb der Klägerin zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist.

In der zweiten Jahreshälfte 1992 schrieb die Beklagte für einen Neubau unter anderem raumlufttechnische Anlagen auf der Grundlage der VOB/A aus. Das von der Beklagten erstellte Leistungsverzeichnis sah für das raumlufttechnische Zentralgerät wie auch für weitere ausgeschriebene raumlufttechnische Zentralgeräte bestimmte technische Anforderungen vor.