BGH - Beschluß vom 29.10.1998 (IX ZR 106/97)
I. Der Beklagte ist wirtschaftlicher Inhaber zweier in Deutschland ansässiger Unternehmen, der P. Bauträger- und Bauunternehmung GmbH und der P. Bauunternehmung GmbH, beide mit Sitz in G. Im Jahre 1989 gründete er die [...]