BGH - Beschluß vom 29.10.1998
IX ZR 106/97
Normen:
VO/EWG Nr. 1408/71 in der Fassung vom 2. Juni 1983, ABlEG Nr. L 230 S. 8) Art. 13 Abs. 2 lit. a;
Fundstellen:
IPRax 1999, 264
WM 1998, 2439

Begriff der Entsendung

BGH, Beschluß vom 29.10.1998 - Aktenzeichen IX ZR 106/97

DRsp Nr. 1999/74

Begriff der Entsendung

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist eine Person, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen (hier: Gesellschaft in der Rechtsform einer B. V. niederländischen Rechts) steht, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat (hier: den Niederlanden) hat und dort ein Büro unterhält, jedoch in erster Linie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats tätig ist und in der Vergangenheit ausschließlich in diesem letztgenannten Mitgliedstaat tätig war (hier: Ausführung von Bauvorhaben in Deutschland), im Gebiet des ersten Mitgliedstaats beschäftigt (Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 in der Fassung vom 2. Juni 1983, ABlEG Nr. L 230 S. 8 ff)? 2. Falls die Frage zu 1 zu bejahen ist: Liegt eine Entsendung im Sinne des Art. 14 Nr. 1 Buchst. a der unter 1 genannten Verordnung vor, wenn ein Bauunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat seine Arbeitnehmer in erster Linie bei Bauvorhaben in einem anderen Mitgliedstaat einsetzt und in der Vergangenheit über mehrere Jahre ausschließlich dort eingesetzt hat, die voraussichtliche Dauer der Arbeit für jedes einzelne Bauvorhaben aber 12 Monate nicht überschreitet?

Normenkette:

VO/EWG Nr. 1408/71 in der Fassung vom 2. Juni 1983, ABlEG Nr. L 230 S. 8) Art. 13 Abs. 2 lit. a;

Gründe: