I. Die Klägerin, ein Bauunternehmen, verlangt im Wege der Stufenklage Resthonorar für Architekten- und Ingenieurleistungen. Vorrangig verlangt sie Auskunft über die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens L. in B.
II. Im Juni 1992 erteilte die Beklagte der Klägerin den Auftrag, Planungsleistungen (§ 15 HOAI, Leistungsphasen 4 bis 6), Statikerleistungen (§
Die Klägerin hatte den Vertrag in der Erwartung geschlossen, ihr werde auch die Bauausführung übertragen. Die Beklagte übertrug die Bauausführung nicht der Klägerin, sondern der Firma W.. Das Gebäude wurde errichtet, wie die Beklagte behauptet, mit erheblichen Planungsänderungen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|