Berufung auf die Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung nach HOAI
BGH, Beschluß vom 05.11.1998 - Aktenzeichen VII ZR 121/98
DRsp Nr. 1999/335
Berufung auf die Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung nach HOAI
§ 242BGB ist gegenüber einer Verordnung wie der HOAI vorrangiges objektives Gesetzesrecht, so daß ein vermeintlicher Widerspruch zwischen objektiver Gesetzeslage in Form einer Verordnung und § 242BGB stets zugunsten des Gesetzes aufzulösen ist.