I. Der Kläger verlangt aus abgetretenem Recht von der beklagten Gemeinde Architektenhonorar in Höhe von 274.945,25 DM. Die Beklagte verteidigt sich unter anderem mit der Einrede der Verjährung.
II. Im September 1991 schlossen die Beklagte und die Firma S. & P. GmbH einen Vertrag über die Planung eines Gewerbegebietes der Gemeinde. Ende 1991 schloß die Firma S. & P. mit der S.-N. GbR namens und im Auftrag der Beklagten einen Architektenvertrag über die Erschließungsplanung des Industriegebietes P..
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|