OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.11.2011
15 Verg 11/11
Normen:
VOB/A § 13 Abs. 1 Nr. 3; GWB § 107 Abs. 2;
Fundstellen:
VS 2012, 7
IBR 2012, 97
FStBay 2012, 434
Vorinstanzen:
VK Baden-Württemberg, vom 09.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VK 43/11

Ausschluss eines Mitbewerbers vom Vergabeverfahren wegen Fehlens des in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Preises im Angebot; Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines Auftrags für Rohbauarbeiten für ein Projekt Sanierung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2011 - Aktenzeichen 15 Verg 11/11

DRsp Nr. 2013/13260

Ausschluss eines Mitbewerbers vom Vergabeverfahren wegen Fehlens des in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Preises im Angebot; Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines Auftrags für Rohbauarbeiten für ein Projekt "Sanierung"

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe vom 09.09.2011 - 1 VK 43/11 - wird zurückgewiesen.

2.

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Beigeladene, einschließlich der Kosten des Verfahrens über den Antrag nach § 121 Abs. 1 GWB. Im übrigen behalten die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten auf sich.

3.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 136.500 festgesetzt.

Normenkette:

VOB/A § 13 Abs. 1 Nr. 3; GWB § 107 Abs. 2;

Gründe

I.

1. 2. 3.