VG Oldenburg, vom 28.06.1972 - Vorinstanzaktenzeichen I A 15/71
II. OVG Niedersachsen 22.01.1975 - I A 125/72,
Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; Bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Grundstücksteilung; Versagungsgrund der Unvereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Grundstücksgröße; gefahr der Zersiedelung
BVerwG, Urteil vom 11.03.1977 - Aktenzeichen IV C 45.75
DRsp Nr. 1996/15946
Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; Bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Grundstücksteilung; Versagungsgrund der Unvereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Grundstücksgröße; gefahr der Zersiedelung
1. Die Regelungen in § 2 Abs. 9 BBauG 1960 und § 2 Abs. 7 BBauG 1976, die Ansprüche auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausschließen, gestatten keine Ausnahme.2. Die besondere Größe eines im Außenbereich liegenden Grundstücks rechtfertigt als solche nicht, die Zulassung eines - seinerseits nicht besonders umfangreichen - (sonstigen) Vorhabens davon abhängig zu machen, daß vorher eine entsprechende Bauleitplanung erfolgt.
3. Durch Vertrag kann ein Anspruch auf Erlaß oder Änderung eines Bebauungsplans nicht begründet werden, weil dadurch das Planaufstellungsverfahren umgangen würde.