BVerwG - Urteil vom 11.03.1977
IV C 45.75
Normen:
BBauG § 1; BBauG § 2 Abs. 7; BBauG § 19; BBauG § 20; BBauG § 35; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 1977, 241
Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16
DVBl 1977, 529
MDR 1977, 1043
NJW 1977, 1979
ZMR 1978, 312
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 28.06.1972 - Vorinstanzaktenzeichen I A 15/71
II. OVG Niedersachsen 22.01.1975 - I A 125/72,

Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; Bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Grundstücksteilung; Versagungsgrund der Unvereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Grundstücksgröße; gefahr der Zersiedelung

BVerwG, Urteil vom 11.03.1977 - Aktenzeichen IV C 45.75

DRsp Nr. 1996/15946

Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; Bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Grundstücksteilung; Versagungsgrund der Unvereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Grundstücksgröße; gefahr der Zersiedelung

1. Die Regelungen in § 2 Abs. 9 BBauG 1960 und § 2 Abs. 7 BBauG 1976, die Ansprüche auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausschließen, gestatten keine Ausnahme. 2. Die besondere Größe eines im Außenbereich liegenden Grundstücks rechtfertigt als solche nicht, die Zulassung eines - seinerseits nicht besonders umfangreichen - (sonstigen) Vorhabens davon abhängig zu machen, daß vorher eine entsprechende Bauleitplanung erfolgt.

3. Durch Vertrag kann ein Anspruch auf Erlaß oder Änderung eines Bebauungsplans nicht begründet werden, weil dadurch das Planaufstellungsverfahren umgangen würde.

Normenkette:

BBauG § 1; BBauG § 2 Abs. 7; BBauG § 19; BBauG § 20; BBauG § 35; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe:

I.