Ausschluß von Betrieben des Einzelhandels im Gewerbegebiet)
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.1998 - Aktenzeichen 1 L 66/96
DRsp Nr. 2001/5085
Ausschluß von Betrieben des Einzelhandels im Gewerbegebiet)
»1. Die Beschränkung, nach der in einem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Plangebiet Einzelhandel nur mit Waren zulässig ist, die der jeweilige Betrieb selbst hergestellt, ver- oder bearbeitet, repariert oder die im räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit dem Produktions- oder Handwerksbetrieb stehen, und der Ausschluß des Einzelhandels mit - im einzelnen aufgeführten - Gütern des täglichen Bedarfs sind auf der Grundlage des § 1 Abs. 9 i.V. mit § 1 Abs. 5BauNVO unter den darin genannten Voraussetzungen möglich.2. Der Ausschluß des Einzelhandels mit Gütern des täglichen Bedarfs in Gewerbegebieten kann zur Sicherung und Stärkung der Funktion der Stadtteilzentren und zur Vermeidung unnötiger Verkehrs- (Einkaufs-)ströme aus den Stadtteilen in die Gewerbegebiete gerechtfertigt sein.
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