Ausschluß von Wohngebäuden zur Gliederung eines Dorfgebietes)
OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen 1 K 4196/98
DRsp Nr. 2001/3386
Ausschluß von Wohngebäuden zur Gliederung eines Dorfgebietes)
»Schließt die Gemeinde in einem Dorf mit großen landwirtschaftlichen Hofstellen mit Hofeichen und Obstbaumwiesen zum Schutz des Ortsbildes im Wege der Gliederung nur Wohngebäude aus, ist dies nicht zu beanstanden, auch wenn nur ein völliger Ausschluß aller Nutzungen außer Wirtschaftstellen landwirtschaftlicher Betriebe den vollständigen Erhalt des Ortsbildes sichern würde.«