OVG Niedersachsen - Urteil vom 04.05.2000
1 K 4196/98
Normen:
BauGB § 1 ; BauNVO § 5 ;
Fundstellen:
BRS 63, 371
BauR 2000, 1710
UPR 2001, 40

Ausschluß von Wohngebäuden zur Gliederung eines Dorfgebietes)

OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen 1 K 4196/98

DRsp Nr. 2001/3386

Ausschluß von Wohngebäuden zur Gliederung eines Dorfgebietes)

»Schließt die Gemeinde in einem Dorf mit großen landwirtschaftlichen Hofstellen mit Hofeichen und Obstbaumwiesen zum Schutz des Ortsbildes im Wege der Gliederung nur Wohngebäude aus, ist dies nicht zu beanstanden, auch wenn nur ein völliger Ausschluß aller Nutzungen außer Wirtschaftstellen landwirtschaftlicher Betriebe den vollständigen Erhalt des Ortsbildes sichern würde.«

Normenkette:

BauGB § 1 ; BauNVO § 5 ;
Fundstellen
BRS 63, 371
BauR 2000, 1710
UPR 2001, 40