OVG Nordrhein-Westfalen, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 4415/03
VG Arnsberg, vom 26.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4028/02
Außenbereichssatzung bei Wohnbebauung mit einigem Gewicht
BVerwG, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen 4 C 2.05
DRsp Nr. 2006/21739
Außenbereichssatzung bei Wohnbebauung mit einigem Gewicht
»1. Ein bebauter Bereich im Sinne des § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB ist nur gegeben, wenn und soweit bereits eine vorhandene Bebauung dazu führt, dass der Außenbereich seine Funktion, als Freiraum oder als Fläche für privilegiert zulässige Vorhaben zu dienen, nicht mehr oder nur noch mit wesentlichen Einschränkungen erfüllen kann. Die vorhandene Bebauung muss auf eine weitere Bebauung im Wege der baulichen Verdichtung hindeuten.2. Für das erforderliche Gewicht der Wohnbebauung kommt es auf die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten in der Gemeinde oder der weiteren Umgebung nicht an.«