BVerwG - Beschluß vom 08.12.1964
I B 208.64
Normen:
BBauG § 35;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a

Außenbereichsvorhaben; Begriff der natürlichen Eigenart der Landschaft; Abbruchanordnung und Übermaßverbot

BVerwG, Beschluß vom 08.12.1964 - Aktenzeichen I B 208.64

DRsp Nr. 2009/19522

Außenbereichsvorhaben; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft"; Abbruchanordnung und Übermaßverbot

1. Die "natürliche Eigenart der Landschaft" im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG umfaßt mehr und anderes, als das - in ästhetischer Beziehung vorwiegend vom Natur- und Landschaftsschutzrecht geschützte - Landschaftsbild. 2. Könnten höchstens Teile des umstrittenen Bauwerks zum Bau eines zulässigen Gerätehäuschens verwendet werden und sind dafür verschiedenartige Lösungen denkbar, kann es weder der Behörde noch dem Gericht zum Vorwurf gereichen, wenn es dem Bauwilligen überlassen wurde, das Abbruchgebot mit einem entsprechenden Gegenvorschlag zu beantworten.

Normenkette:

BBauG § 35;

Gründe:

Der Beschwerdevortrag ergibt keinen der gesetzlichen Gründe für die Zulassung der Revision (§ 132 Abs. 2 - s. auch Abs. 3 Satz 3 - VwGO).