I. Die Klägerin beabsichtigt, ein Haus mit neun Wohnungen und fünf Garagen zu bauen. Ihr Bauantrag vom 16. September 1959 wurde vom Beklagten mit Verfügung vom 2. Februar 1961 abgelehnt. Am 6. August 1962 beschloß der [...]
Der Beschwerdevortrag ergibt keinen der gesetzlichen Gründe für die Zulassung der Revision (§ 132 Abs. 2 - s. auch Abs. 3 Satz 3 - VwGO). Inwiefern die Rechtssache in bezug auf den Begriff der öffentlichen Belange (§ [...]
I. Der Klägerin gehört eines von sieben Grundstücken im Außenbereich einer Gemeinde des Landkreises Lüneburg, die im Jahre 1959 ein Landwirt an Hamburger Bürger verkauft hat. Die Grundstücke waren früher Heide und sind [...]
I. Der Kläger ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, das im Außenbereich liegt, jedoch mit seiner südlichen Seite unmittelbar an den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes grenzt. Nach dem Flächennutzungsplan sind [...]
I. Der Kläger erwarb vor einigen Jahren zwei nebeneinanderliegende Grundstücke von zusammen 15 Morgen. Die Grundstücke liegen im Außenbereich. Sie sind mit Heide, Anfluggehölz (Kusseln und Birken) und Jungkiefern [...]
I. Die Klägerin beantragte die Genehmigung für die Bebauung eines etwa 23.000 qm großen Grundstücksteiles mit Wochenendhäusern. Dieses Gelände liegt im Außenbereich. Es ist nach dem Flächennutzungsplan nicht für die [...]
I. Der Kläger kaufte einen etwa 3.300 qm großen Teil eines als Weide genutzten Grundstücks. Das Teilgrundstück liegt im Außenbereich. In seiner näheren und weiteren Umgebung befinden sich in Streusiedlung Wohngebäude [...]